Eine wichtige Prüfung für LKW und gewerblich genutzte Transporter ist die alle zwei Jahre durchzuführende Tachoprüfung oder Fahrtenschreiberprüfung nach § 57 b StVZO.
Ob analog oder digital – als zertifizierte Vertragswerkstatt überprüfen wir den Fahrtschreiber Ihres Nutzfahrzeuges, stellen ihn wieder richtig ein und erstellen die dazugehörige Prüfbescheinigung. Bitte stimmen Sie einen Termin mit uns ab.
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