Nach der neuen Richtlinie des Bundesministerium für Verkehr, ist der fehlende Nachweis über die Gasprüfung kein erheblicher Mangel mehr bei der HU. Trotzdem sollte die Gasprüfung wie bisher alle zwei Jahre vorgenommen werden. Eine positive Gasprüfung stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen. Wir machen die Gasprüfung an Ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen in Zusammenarbeit mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen.