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Gasprüfung G 607

Gasprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen

Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer aus dem Raum Achern, Freistatt oder Sasbach nutzen unseren Service und lassen in unserer Werkstatt die Gasprüfung am privat genutzten Wohnwagen und Wohnmobil durchführen. Die Sachkundigen mit denen wir zusammen arbeiten sind vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) zertifiziert und prüfen nach den in Deutschland gültigen Normen und Standards. 

Alle zwei Jahre muss die Flüssiggas-Anlage im Wohnmobil und Wohnwagen geprüft werden. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 607) gibt es eine Prüfplakette zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch). Eine gültige Prüfplakette ist für den Besuch der allermeisten Campingplätze vorgeschrieben. Ohne gültige Plakette und den Nachweis im Prüfbuch heißt es dort häufig „Kein Zutritt“.

Vorschrift ausgesetzt

Camper sollten Flüssiggas-Anlagen im Wohnmobil und Wohnwagen alle zwei Jahre von zertifizierten Sachkundigen prüfen lassen. Diese Prüfungen erfolgen auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607, das die Anforderungen an die Anlage und die einzuhaltenden Fristen regelt. Deshalb spricht man auch vereinfachend von der „G 607-Prüfung“ oder einer „Gasprüfung G 607“. Fahrzeugbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage an Bord. Von einer gültigen G 607-Prüfbescheinigung profitiert der Besitzer in mehrfacher Hinsicht: So dient diese insbesondere im Schadensfall gegenüber der Versicherung als Sorgfaltsnachweis, der den einwandfreien Zustand der Flüssiggas-Anlage im Freizeitfahrzeug dokumentiert. Ebenfalls wichtig für einen unbeschwerten Urlaub: Viele Campingplatz-Betreiber verlangen von ihren Gästen eine gültige Prüfbescheinigung als Voraussetzung für die Anmietung eines Stellplatzes.

Aktueller Hinweis zur G 607-Prüfung

Hinsichtlich der Nachweispflicht einer G 607-Prüfung für die Straßenverkehrszulassung ergab sich mit Jahresbeginn 2020 eine Änderung:

Zum Ende des Jahres 2019 wurde die sogenannte HU-Richtlinie geändert, welche die Anforderungen für Wohnmobile im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt. Zuvor galt: Ein fehlender Nachweis der G 607-Prüfung wurde bei der HU als schwerer Mangel eingestuft. Es galt also eine Nachweispflicht. Mit der geänderten Richtlinie wurde diese Nachweispflicht vorübergehend – bis zum 1. Januar 2023 – ausgesetzt. Grund hierfür ist, dass die Anforderungen an bestimmte Messgeräte überarbeitet werden sollen. Die Notwendigkeit der regelmäßigen G 607-Prüfung wird damit aber nicht in Frage gestellt. Das zuständige Bundesverkehrsministerium hält die Prüfung weiterhin für erforderlich und hat dies am 2. März 2020 in einem Schreiben an den DVFG bestätigt.

Quelle: www.dvfg.de

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